WIPANO-Recherche mit Fördermöglichkeit

Nutzen Sie die WIPANO-Förderung für Ihre Patentanmeldung

StartUps, Selbstständige und kleine Unternehmen (KMU) werden vom BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) durch das WIPANO-Programm finanziell gefördert, wenn sie eine Patentanmeldung zu einer Erfindung durchführen. Dabei werden für den gesamten Prozess der Schutzrechtsanmeldung bis zu 50% der Patentkosten übernommen, von der Überprüfung der Idee, über die WIPANO-Recherche bis zur Verwertung der Erfindung. Gefördert werden verschiedene Leistungspakete (siehe Tabelle unten), die durch qualifizierte Dienstleister erbracht werden müssen.

Die Durchführung einer Patentrecherche im Vorfeld einer Patentanmeldung ist für die Förderung verpflichtend, um abzuklären, ob die Erfindung wirklich neu ist. Die Infovida GmbH ist ein dafür zugelassener Dienstleister. Dazu berate ich Sie gerne und prüfe gemeinsam mit Ihnen die Fördermöglichkeiten durch das WIPANO-Programm des BMWi. Es entstehen Ihnen für die Beratung (ca. 30 Minuten) keine Kosten.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Email an u.spadaccini@infovida.de, per Telefon unter 07121 506442 oder über das Kontaktformular.

Das WIPANO-Programm

Patentförderung durch WIPANO

Das WIPANO-Programm zur Förderung der Patentanmeldung gewährt finanzielle Unterstützung durch Übernahme von 50% der Kosten für eine Patentanmeldung oder ein Gebrauchsmuster. Darüber hinaus fördert WIPANO auch die Prüfung der Erfindung durch eine Patentrecherche (WIPANO-Recherche) und die anschließenden Bemühungen um die wirtschaftliche Verwertung. Die Förderphase wurde von 2024 bis 2027 verlängert, wobei sich im Ablauf Veränderungen ergeben haben.

Förderberechtigte sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 250 Beschäftigte. Diese müssen im Hauptgewerbe betrieben werden und über eine Betriebsstätte in Deutschland verfügen. Zudem darf der Antragsteller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben sowie keine weitere WIPANO-Förderung erhalten haben. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie in der WIPANO Richtlinie unter Punkt 2.1.3.

Wichtig: Die Förderung wird nur für Leistungen gewährt, die nach der Förderzusage beauftragt wurden. Der erste Schritt ist somit immer die Stellung eines Förderantrags. Die Antragstellung erfolgt über das Antragssystem easy-Online im Förderportal des Bundes des Bundes.

Weiterführende Links:
> WIPANO für Unternehmen
> Aktuelle WIPANO Richtlinie

Die WIPANO-Förderpakete

Die Förderhöhe pro Leistungspaket liegt bei jeweils 50% der Kosten. In der nachfolgenden Tabelle ist der maximale Förderzuschuss für das jeweilige Leistungpaket aufgeführt.

Modul Bezeichnung max. Zuschuss
1 Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung incl. Recherche
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Recherche zur Prüfung auf Neuheit
  • Patentanwaltsleistungen für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung
  • Amtsgebühren
10.000 €
2 Kosten-Nutzen-Analyse und Verwertung (Optional)
  • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • Gebühren für Messestand bei Messeteilnahmen
  • Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
  • Ausgaben für rechtliche Beratung
  • zusätzliche Recherchen (z.B. Freedom-to-Operate)
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts
6.000 €

Wichtig: Für Modul 2 muss Modul 1 vollständig durchgeführt werden und die Kosten-Nutzen-Analyse durch einen externen Dienstleister ist verpflichtend.

Bedarf an einer Beratung?

Wenn Sie bei mir einen Beratungstermin für eine erste Einschätzung zum Thema WIPANO-Recherche vereinbaren möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Per Email an u.spadaccini@infovida.de, per Telefon unter 07121 506442 oder über das Kontaktformular.

Die Beratung erfolgt durch den Patentrechercheur Dipl.-Phys. Uwe Spadaccini und wird Online per Zoom-Meeting durchgeführt.

 

Patentrechercheur Uwe Spadaccini